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Die Sozietät ist im Bereich des EDV-Rechts schon seit den frühen 1970ern tätig, insbesondere im Softwarevertragsrecht.

Wir betreuen Softwareanbieter ebenso wie Softwareanwender.

Das EDV-Recht ist Gegenstand diverser Veröffentlichungen von Sozien der Kanzlei.

Wir beraten, verhandeln und gestalten insbesondere in folgenden Bereichen:

Software-Lizenzverträge;
Software-Wartungsverträge;
Software-Treuhandverträge;
Software-Projektverträge;
Kaufverträge über Hard- und Software;
Allgemeine Geschäftsbedingungen.

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