
Die Sozietät ist im Bereich des EDV-Rechts schon seit den frühen 1970ern tätig, insbesondere im Softwarevertragsrecht.
Wir betreuen Softwareanbieter ebenso wie Softwareanwender.
Das EDV-Recht ist Gegenstand diverser Veröffentlichungen von Sozien der Kanzlei.
Wir beraten, verhandeln und gestalten insbesondere in folgenden Bereichen:
Software-Lizenzverträge;
Software-Wartungsverträge;
Software-Treuhandverträge;
Software-Projektverträge;
Kaufverträge über Hard- und Software;
Allgemeine Geschäftsbedingungen.