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Die komplexe Materie des Bau- und Architektenrechts sowie des Immobilienrechts erfordert für die Beratung besondere Fachkompetenz, die wir Ihnen bieten können.

Insbesondere zu folgenden Themenkomplexen stehen wir Bauherren, ebenso wie Auftragnehmern gerne beratend zur Seite:

– Baubegleitende Rechtsberatung

– Dursetzung von Mängelgewährleistungsansprüchen

– Durchführung selbständiger Beweissicherungsverfahren

– Beratung zu Einzelfragen im Zusammenhang mit VOB- sowie BGB-Werkverträgen

– Beratung zum Architektenrecht, so etwa im Zusammenhang mit Planungsfehlern oder bei Fragen zu Vergütungsansprüchen aus der HOAI.


Im Mietrecht beraten wir sowohl Vermieter als auch Mieter, insbesondere zu folgenden Themenfeldern:

– Entwürfe von Mietverträgen

– Räumungsklagen

– Kündigung von Mietverhältnissen, beispielsweise Eigenbedarfskündigungen

– Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen

– Betriebskostenabrechnungen

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