
Die komplexe Materie des Bau- und Architektenrechts sowie des Immobilienrechts erfordert für die Beratung besondere Fachkompetenz, die wir Ihnen bieten können.
Insbesondere zu folgenden Themenkomplexen stehen wir Bauherren, ebenso wie Auftragnehmern gerne beratend zur Seite:
– Baubegleitende Rechtsberatung
– Dursetzung von Mängelgewährleistungsansprüchen
– Durchführung selbständiger Beweissicherungsverfahren
– Beratung zu Einzelfragen im Zusammenhang mit VOB- sowie BGB-Werkverträgen
– Beratung zum Architektenrecht, so etwa im Zusammenhang mit Planungsfehlern oder bei Fragen zu Vergütungsansprüchen aus der HOAI.
Im Mietrecht beraten wir sowohl Vermieter als auch Mieter, insbesondere zu folgenden Themenfeldern:
– Entwürfe von Mietverträgen
– Räumungsklagen
– Kündigung von Mietverhältnissen, beispielsweise Eigenbedarfskündigungen
– Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen
– Betriebskostenabrechnungen