
Zu einer qualifizierten Beratung im Bereich des Immobilienrechts, des Gesellschaftsrechts und des Handelsrechts gehört die Berücksichtigung steuerlicher Aspekte.
Wir klären einzelne steuerrechtliche Fragen durch Erstellung von Rechtsgutachten, häufig in Kooperation mit Steuerberatern.
Wir führen Verhandlungen mit den Steuerbehörden.
Wir vertreten vor den Finanzgerichten.
Wir verteidigen in Steuerstrafsachen.