
Wir beraten und vertreten Unternehmen im Handels- und Wirtschaftsrecht,
z. B. in folgenden Bereichen:
Vertragsrecht;
Erstellung, Überprüfung, Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
Durchsetzung von Ansprüchen aus Handelsgeschäften;
Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht;
Wettbewerbsrecht (Recht des unlauteren Wettbewerbs);
Gewährleistungs- und Haftungsfragen;
Produkthaftungsrecht;
Beratung und Vertretung ausländischer Mandanten im Hinblick auf ihr
Geschäft
in Deutschland.